string(0) "" NULL Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Beefbusters

Catering AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MK Food Truck Catering GmbH
Stand 16.08.2021

  1. Geltungsbereich
    Allen Lieferungen und Leistungen der MK Food Truck Catering GmbH (im Folgenden auch: „MK“) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit nicht einzelvertraglich etwas von diesen AGB Abweichendes vereinbart wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden (auch durch unsere Auftragsannahme) nicht Vertragsinhalt.

  2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages
    Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, halten wir uns an unser Angebot für einen Zeitraum von 5 Tagen nach dem Datum der Angebotsabgabe gebunden. Aussagen und Angebote sowie Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mangels besonderer Vereinbarung kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden erst mit unserer schriftlichen oder elektronischen / digitalen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung durch uns zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

  3. Auslieferung und Lieferverzögerung
    3.1 Die Auslieferung erfolgt von an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher, behördlicher und sonstiger anwendbarer Vorschriften.
    3.2 Für Lieferverzögerungen haftet MK nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, und insbesondere nicht in Fällen höherer Gewalt.

  4. Besonderheiten am Lieferort und Stromanforderung
    4.1 Über Besonderheiten bezüglich des Lieferorts (beispielsweise Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, zu schmale oder zu niedrige Einfahrten (schmaler als 2,70m oder niedriger als 4,0m), Gefälle ab 5%, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) hat der Kunde MK spätestens bei der Bestellung zu informieren. Dies gilt insbesondere für die nötigen Voraussetzungen, um die bestellten Trucks aufzustellen und zu betreiben. Der Lieferort muss 48 Std. vor und nach der Veranstaltung für die Mitarbeiter der MK erreichbar sein, um die Fahrzeuge aufzustellen und abzuholen. Der Lieferort muss für Fahrzeuge mit einer Höhe von 4,0m erreichbar sein. Die Maße der Trucks sind unter www.beefbusters.de nachzulesen.4.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass unsere Trucks jeweils an eine abgesicherte CEE- Starkstromleitung mit intaktem Nullleiter in maximal 25 Metern Entfernung vom Aufstellort angeschlossen werden können. Die Stromversorgung der Trucks muss für 48 Std. vor und nach der Veranstaltung zur Verfügung stehen und darf nicht durch den Kunden in Eigenregie getrennt werden. Für die US-Trucks („Step Van“) wird eine solche Leitung mit CEE 380V/16A 10,5KW, für unsere US-Schoolbusse zwei solcher Leitungen mit CEE 380V/32A 21KW, für unseren „Diner on Wheels“ Doppeldecker-Bus eine Leitung mit CEE 380V/32A 21KW und für den Ausschankwagen eine Leitung mit CEE 380V/16A 10,5KW sowie eine Zu- und Abwasserleitung mit GK-Kupplung benötigt. Der Kunde muss den Mitarbeitern der MK ein WC und einen Trinkwasseranschluss zur Verfügung stellen. Kann der Kunde dies nicht sicherstellen, und kann aus diesem Grunde der Truck/Bus/Hänger nicht oder später betrieben werden, kann der Kunde hieraus keine Rechte herleiten. Der Kunde haftet MK für Schäden die daraus entstehen, dass diese Anforderungen nicht eingehalten werden.4.3 Bei Nichtbeachtung der vorstehend genannten Anforderungen durch den Kunden ist es MK gestattet, die geschuldete Leistung angemessen anzupassen. Ist dies nicht ohne Gefährdung des Vertragszwecks oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, ist MK berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, ohne dass dadurch der Vergütungsanspruch entfiele. MK hat sich aber ersparte Aufwendungen und einen tatsächlich anderweitig erwirtschafteten Gewinn anrechnen zu lassen, gleichfalls einen solchen, den MK schuldhaft zu erwirtschaften unterlässt.

  5. Versicherung und Leihwaren; Gefahrtragung
    5.1 Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von durch MK geliehenen Materials und Geräten (zum Beispiel Gläser, Geschirr etc., im Folgenden „Leihwaren“).
    5.2 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von MK in die Veranstaltung eingebrachten Leihwaren gegen mögliche Gefahren versichert sind. Auf Verlangen hat der Kunde MK den Abschluss ausreichender Versicherungen nachzuweisen.
    5.3 Ab Übergabe der zur Vertragserfüllung gelieferten Gegenstände (insbesondere Trucks und Leihwaren) an den Kunden bis zur Rücknahme durch MK trägt der Kunde die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang. Die Rücknahme dieser Gegenstände durch MK erfolgt unter Vorbehalt. Die exakten Bruch- und Fehlmengen von Leihwaren werden von MK unverzüglich nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt. Derartige Bruch – und Fehlmengen berechnet MK dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der so berechnete Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.

  6. Rechnungen und Zahlung
    6.1 Mangels abweichender Vereinbarung sind 50% der Rechnungssumme innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung fällig und zahlbar, die verbleibenden 50% spätestes 14 Tage nach Beendigung der Veranstaltung. Bei verspätetem Eingang der Anzahlung behält sich die MK eine Stornierung unter Berechnung von Stornierungsgebühren in Höhe vom 30% des Gesamtpreises vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
    6.2 Bei Verzug mit fälligen Zahlungen wird der jeweilige gesetzliche Verzugszins berechnet.
    6.3 Reisekosten, Spesen, sowie Leistungen Dritter (insbesondere Aufwendungen und Auslagen) berechnen wir nach Aufwand.
    6.4 GEMA- und sonstige Gebühren, Kosten für Energie, Wasser, Abwasser oder für ordnungs- bzw. (feuer-)polizeiliche Maßnahmen etc. trägt der Kunde.

  7. Rücktritt/Stornierung/Höhere Gewalt
    7.1 Wird die Veranstaltung wegen außergewöhnlicher Umstände, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, insbesondere infolge höherer Gewalt, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, sind beide Parteien berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von bereits entstandenen Kosten Dritter, insbesondere von bei Dritten gebuchter Fremdleistungen (Hotels, Räumlichkeiten etc.) und die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt MK unbenommen. Als außergewöhnlicher Umstand gilt nicht schlechtes oder ungeeignetes Wetter bei Open-Air- Veranstaltungen. Das Risiko hierfür trägt der Kunde. Eine Stornierung des Kunden wegen ungeeigneten / schlechten Wetters lässt die Ansprüche von MK nicht entfallen. Ebenfalls nicht als außergewöhnlich im vorstehend genannten Sinn gelten solche Umstände, die bei Vertragsschluss dem Grunde nach bereits bekannt sind und deren Risiken sich erst nach Vertragsschluss konkretisieren (z.B. bereits existierende Pandemien, etc.)
    7.2 Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen außergewöhnlicher Umstände storniert, gilt folgendes:
    7.2.1 Bei einer Stornierung durch den Kunden bis zu einem Zeitpunkt von 8 Wochen vor geplantem Veranstaltungsbeginn ist MK berechtigt, eine Stornierungspauschale von 30% zu verlangen.
    7.2.2 Bei einer Stornierung durch den Kunden nach dem vorstehend genannten Zeitraum behält MK ihren Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung. Dies gilt nicht, wenn die Stornierung/der Rücktritt etc. des Kunden auf Gründen beruht, die MK zu vertreten hat. In beiden vorstehend genannten Fällen (7.2.1 und 7.2.2) bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als jene Stornierungspauschale.
    7.2.3. In allen vorgenannten Fällen bleibt MK berechtigt, bereits entstandene Kosten für Leistungen Dritter geltend zu machen.
    7.2.4 In allen in dieser Ziffer 7.2 genannten Fällen muss MK sich allerdings dasjenige anrechnen lassen, was MK an Aufwendungen erspart, oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

  8. Lieferung und Gewährleistung
    MK trägt dafür Sorge, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und entsprechend etwaig anwendbarer Vorschriften zum Kunden transportiert werden. Ist der Kunde kein Verbraucher, so kann MK bei nachgewiesenen Mängeln nach eigener Wahl nachbessern oder kostenlosen Ersatz liefern. Geringfügige Leistungsänderungen, die den Vertragszweck nicht gefährden, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Minderungs- oder anderweitiger Ansprüche. Ist es MK wegen eines Defektes des gebuchten Trucks oder wegen vergleichbarer Leistungsstörung nicht möglich, den vom Kunden bestellten Truck zur Verfügung zu stellen, so ist MK berechtigt, einen Ersatztruck stellen, wenn und soweit das dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Belange zumutbar ist. Aus diesem Umstand kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.

  9. Haftung
    9.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet MK – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
    a) bei Vorsatz,
    b) bei grober Fahrlässigkeit eigener Organe oder leitender Angestellter,

    c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    d) bei Mängeln, die MK arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit MK garantiert hat.
    9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MK auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind – soweit nicht anders einzelvertraglich vereinbart – solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
    9.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
    10.1 Erfüllungsort für die Leistungen vom MK und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ist 40549 Düsseldorf, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. MK kann den Kunden auch an dem für ihn zuständigen Gerichtsstand verklagen.

    10.2 Dieser Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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